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Insolvenzverwalter: Keine Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerberechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7569Jus-Extra VwGH-A 2023, 16 Heft 425 v. 6.4.2023

§ 41 Abs 1 Z 4 GewO 1994

Den Insolvenzverwalter trifft mit dessen Eintritt in die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers gemäß § 41 Abs 5 erster Satz GewO 1994 die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften nach § 370 Abs 1 GewO 1994.

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