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§ 50 Abs 1a erster Satz WaffG und § 50 Abs 1a zweiter Satz WaffG können echt konkurrieren.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2023/5714Jus-Extra OGH-St 2023, 2 Heft 425 v. 6.4.2023

§ 50 Abs 1 Z 5 WaffG, § 50 Abs 1a WaffG

Erfüllt eine den Grundtatbestand des § 50 Abs 1 Z 5 WaffG verwirklichende Tat sämtliche Tatbestandselemente des § 50 Abs 1a erster Satz WaffG und des § 50 Abs 1a zweiter Satz WaffG, konkurrieren diese beiden Qualifikationsnormen insoweit echt.

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