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Unterbrechung der Feststellungsverjährungsfrist durch Forderungsanmeldung.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7577Jus-Extra VwGH-A 2023, 18 Heft 425 v. 6.4.2023

§ 68 Abs 1 ASVG

Eine zum Zweck der Feststellung einer Beitragsschuld getroffene Maßnahme ist auch die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren. Durch diese wird nach § 9 Abs 1 IO bewirkt, dass die Verjährung erst mit Rechtskraft des Beschlusses über die Aufhebung des Konkurses von neuem zu laufen beginnt.

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