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Vermeidung eines Verlassenschaftsverfahrens kein soziales Interesse.

3. VwGH – Administrativrecht80 Land- und ForstwirtschaftSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7555Jus-Extra VwGH-A 2023, 11 Heft 424 v. 9.3.2023

§ 4 Abs 1 Wr AuslGEG

Für die Vermeidung eines – von der Rechtsordnung für den Erbschaftsfall vorgesehenen – Verlassenschaftsverfahrens sprechen weder soziale noch volkswirtschaftliche Interessen (hier: der Genehmigungswerber hatte vorgebracht, durch den zur grundverkehrsbehördlichen

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