§ 4 Abs 2 Tir JagdG 2004
Der Antrag auf Feststellung eines Eigenjagdgebietes nach dem Tir JagdG 2004 ist entweder von sämtlichen Miteigentümern gemeinsam oder von einzelnen dieser Miteigentümer mit Zustimmung der übrigen einzubringen.
VwGH, 18.10.2022, Ra 2022/03/0077