§ 107 Abs 3 Z 1 AußStrG 2005, § 231 ABGB
Da die Abzugsfähigkeit von Ausgaben beim Kindesunterhalt unter einem „negativen Anspannungsgrundsatz“
Seite 3
§ 107 Abs 3 Z 1 AußStrG 2005, § 231 ABGB
Da die Abzugsfähigkeit von Ausgaben beim Kindesunterhalt unter einem „negativen Anspannungsgrundsatz“
Seite 3