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Vorläufiger Verwalter.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WEGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7069Jus-Extra OGH-Z 2023, 1 Heft 423 v. 22.2.2023

§ 23 WEG 2002

Ein Verwalter einer Liegenschaft, der vom Gericht zum vorläufigen Verwalter gemäß § 23 WEG bestellt wurde und in dieser Funktion für die Eigentümergemeinschaft tätig war, kann jedenfalls bei – wie hier – dargelegten wichtigen Gründen seine Enthebung aus dieser Position durch das Gericht beantragen.

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