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Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Erwachsenenvertreter.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7526Jus-Extra VwGH-A 2023, 4 Heft 423 v. 22.2.2023

§ 19 Abs 1 StbG

Ein von einem Erwachsenenvertreter eingebrachter Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft muss gemäß § 250 Abs 3 ABGB pflegschaftsgerichtlich genehmigt werden. Eine nachträglich erwirkte pflegschaftsgerichtliche Genehmigung kann eine (rückwirkende) Legitimation zur Stellung eines Verleihungsantrages nicht begründen.

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