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Mehrere Konten.

5. OGH – Zivilsachen29.01 ESAEGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7078Jus-Extra OGH-Z 2023, 2 Heft 423 v. 22.2.2023

§ 12 ESAEG, Art 6 Abs 2 RL 2014/49/EU

Verfügt ein Anleger über mehrere Konten bei einem Kreditinstitut, so führen Überweisungen zwischen diesen Konten nicht dazu, dass unter § 12 ESAEG fallende Einlagen nicht mehr von der Entschädigungspflicht erfasst wären. Vielmehr sind solche Einlagen weiterhin privilegiert, soweit sie bei einer Gesamtbetrachtung noch auf den Konten vorhanden sind.

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