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Zuerkennung des Status des Asylberechtigten; Verfolgungshandlung; Kumulierung unterschiedlicher Handlungen bzw Maßnahmen, die so gravierend ist, dass insgesamt von einer asylrechtlich relevanten Verfolgung der betroffenen Person auszugehen ist; Situation von Frauen in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban; Erfordernis der Prüfung der aktuellen individuellen Situation der Asylwerberin.

7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia SchmollJus-Extra EuGH 2022/918Jus-Extra EuGH 2022, 23 Heft 422 v. 30.12.2022

Art 9 Abs 1 Buchst b der Richtlinie 2011/95/EU , § 3 AsylG 2005

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