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Verzicht auf mündliche Verhandlung.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7486Jus-Extra VwGH-A 2022, 47 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 44 Abs 3 VwGVG

Verzichtet der Vertreter der Revisionswerberin ausdrücklich auf die Durchführung der zuvor beantragten mündlichen Verhandlung, kann diese durch das Absehen von der (gesetzlich gemäß § 44 Abs 3 VwGVG mangels Zustimmung der anderen Parteien zur Zurückziehung des Verhandlungsantrages dennoch gebotenen) Durchführung einer solchen infolge des Verzichtes nicht in ihren Rechten verletzt sein.

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