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Privatzimmervermietung im Grünland.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7505Jus-Extra VwGH-A 2022, 51 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 20 Abs 2 Z 1a Nö ROG 2014

Eine Privatzimmervermietung nach § 20 Abs 2 Z 1a Nö ROG 2014 setzt neben dem Erfordernis des Vorliegens eines Hofverbandes voraus, dass die Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbeschäftigung erfolgt, womit jedenfalls ein räumlicher Bezug zum Hausstand des Vermieters erfüllt sein muss.

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