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Bei § 129 Abs 1 Z 3 StGB kommt es auf die Eingabe eines PIN-Codes nicht an.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5697Jus-Extra OGH-St 2022, 15 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 127 StGB, § 129 Abs 1 Z 3 StGB

Die Verschaffung von Waren (hier: Zigaretten) aus einem Automaten unter Einsatz einer vorher weggenommenen Bankomatkarte erfüllt das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB. Auf die Eingabe eines PIN-Codes kommt es dabei nicht an.

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