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Rahmenvereinbarung - Feststellungsantrag.

3. VwGH – Administrativrecht97 Öffentliches AuftragswesenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7504Jus-Extra VwGH-A 2022, 51 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 314 BVergG 2018, § 315 BVergG 2018, § 334 Abs 3 BVergG 2018

Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne vorherige Bekanntmachung ist als Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung iSd § 334 Abs 3 Z 3 bzw des § 353 Abs 1 Z 2 BVergG 2018 anzusehen und kann somit zum Gegenstand einer dahingehenden Feststellung gemacht werden, was - im Fall der Rechtswidrigkeit - die Nichtigerklärung der Rahmenvereinbarung nach sich zieht.

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