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Fälligkeit des Versicherungsanspruchs.

5. OGH – Zivilsachen66.03 AUVBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7066Jus-Extra OGH-Z 2022, 22 Heft 422 v. 30.12.2022

Art 7.7. AUVB

War aber der Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Leistungsablehnung durch den Versicherer noch nicht entstanden, weil etwa besondere Voraussetzungen für die Begründetheit des Anspruchs zum Zeitpunkt der Leistungsverweigerung noch nicht vorlagen, bewirkt die Leistungsablehnung nicht die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs.

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