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Übereinstimmung mit Flächenwidmungsplan ist auch bei Vorliegen einer Bauplatzbewilligung zu prüfen.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7506Jus-Extra VwGH-A 2022, 51 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 30 Abs 6 Z 1 Oö BauO 1994

Bei einem Bauplatz handelt es sich um eine Grundfläche, der die Baubehörde - abstrakt - die Eignung zuerkannt hat, nach Maßgabe der Bestimmungen der Bauordnung und der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne bebaut zu werden. Im Rahmen der Erteilung einer Bauplatzbewilligung wird, wenngleich § 5

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