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Schlüsselkraft - erst aufzunehmende Tätigkeit des Arbeitgebers.

3. VwGH – Administrativrecht62 ArbeitsmarktverwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7492Jus-Extra VwGH-A 2022, 48 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 12b Z 1 AuslBG

Weder ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der bisherigen Judikatur des VwGH in Verfahren betreffend Zulassung als Schlüsselkraft, dass der Arbeitsplatz, der besetzt werden soll, bereits zuvor von einem anderen Arbeitnehmer ausgefüllt gewesen sein muss, also im Betrieb des Arbeitgebers nicht

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