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Zu Äußerungen von Schriftführer:innen.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5702Jus-Extra OGH-St 2022, 16 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 43 Abs 1 Z 3 StPO

Nichtöffentliche unsachliche Äußerungen einer (offenbar hoch emotionalisierten) Schriftführerin sind richterliche Reaktion.

OGH, 30.08.2022, 11 Os 104/21k
RS0134137

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