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Photovoltaikanlage: Verbesserung des Gebäudes.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7508Jus-Extra VwGH-A 2022, 52 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 3 Abs 2 Stmk OrtsbildG

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes stellt eine Maßnahme dar, die iSd § 3 Abs 2 Stmk OrtsbildG der Verbesserung eines Gebäudes dient und somit einem Bewilligungsverfahren nach dieser Bestimmung unterzogen werden kann.

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