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Zur möglichen Konkurrenz von § 85 Abs 2 StGB (iVm § 15 StGB) und § 87 Abs 1 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5699Jus-Extra OGH-St 2022, 15 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 15 StGB, § 85 Abs 2 StGB, § 87 Abs 1 StGB, § 87 Abs 2 StGB

Ist eine schwere Dauerfolge zwar vom Vorsatz des den Tatbestand des § 87 Abs 1 StGB verwirklichenden Täters umfasst, aber (anders als von § 87 Abs 2 erster Fall StGB [iVm § 7 Abs 2 StGB] verlangt) nicht eingetreten, konkurrieren die Tatbestände des § 85 Abs 2 StGB (iVm § 15 StGB) und des § 87 Abs 1 StGB echt.

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