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für die Nachprüfung zuständige Stelle, wenn hinsichtlich des Auftraggebers Anknüpfungspunkte zu mehreren Mitgliedstaaten bestehen.

7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia SchmollJus-Extra EuGH 2022/917Jus-Extra EuGH 2022, 22 Heft 422 v. 30.12.2022

Art 57 Abs 3 der Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, Art 1 Abs 1 der Richtlinie 92/13/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, § 180 Bundesvergabegesetz 2018

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