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Zu den Befugnissen des „Nebenklägers“ bei § 117 Abs 2 und 4 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5698Jus-Extra OGH-St 2022, 15 Heft 422 v. 30.12.2022

§ 117 Abs 4 StGB, § 33 MedienG

Schließt sich ein Verletzter in den Fällen des § 117 Abs 2 StGB gemäß § 117 Abs 4 erster Satz StGB der Anklage an, erhält er eine prozessuale - in der StPO nicht geregelte - Sonderstellung als Nebenankläger im Strafverfahren, dem die vollen Rechte eines Privatanklägers zukommen. Als solcher Nebenankläger ist er zur Antragstellung nach § 33 Abs 1 MedienG berechtigt.

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