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Erwachsenenvertreter.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußerstreitverfahrenMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7049Jus-Extra OGH-Z 2022, 19 Heft 421 v. 7.10.2022

§ 119 AußStrG, § 120 AußStrG

Wird – als Ausnahme – bereits vor Durchführung einer Erstanhörung ein einstweiliger Erwachsenenvertreter bestellt, weil entweder die Voraussetzungen des § 120 Abs 2 AußStrG vorliegen oder die betroffene Person durch ihr Verhalten eine Erstanhörung verhindert bzw unbekannten Aufenthalts ist, bedarf es zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen eines Rechtsbeistands nach § 119 AußStrG, der ihn

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