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Mangelnde Verkehrszuverlässigkeit: maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt.

3. VwGH – Administrativrecht90 StraßenverkehrSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7474Jus-Extra VwGH-A 2022, 44 Heft 421 v. 7.10.2022

§ 25 Abs 3 FSG

Gemäß § 25 Abs 3 FSG ist vom VwG als Voraussetzung für die Entziehung der Lenkberechtigung zu prüfen, ob – bezogen auf den von der belangten Behörde im Entziehungsbescheid angeordneten Zeitpunkt des Beginns der Entziehung der Lenkberechtigung – angenommen werden kann, beim Betreffenden werde die Verkehrsunzuverlässigkeit noch für mindestens drei Monate gegeben sein. Ist dies nicht

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