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Bei Delegierungsantrag ist ein Gericht zu nennen.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5695Jus-Extra OGH-St 2022, 13 Heft 421 v. 7.10.2022

§ 39 Abs 2 StPO

In einem Antrag auf Delegierung oder einer solchen Anregung (§ 39 Abs 2 erster Satz StPO) ist das Gericht zu nennen, an das delegiert werden soll.

OGH, 27.07.2022, 13 Ns 42/22p
RS0134063

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