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§ 158 Abs 2 StPO und zwingende Erfoderlichkeit der Aussage zur Wahrheitsfindung.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5692Jus-Extra OGH-St 2022, 13 Heft 421 v. 7.10.2022

§ 158 Abs 2 StPO

Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 158 Abs 2 StPO kommt es bei der Anwendung dieser Bestimmung auf die zwingende Erforderlichkeit der Aussage zur Wahrheitsfindung an.

OGH, 02.06.2022, 12 Os 12/22i
RS0134020

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