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Bordpersonal.

5. OGH – Zivilsachen60.01 AngGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7051Jus-Extra OGH-Z 2022, 20 Heft 421 v. 7.10.2022

§ 27 Z 2 AngG, KollV für das Bordpersonal der AUA

Die in Punkt 32.6 des KollV für das Bordpersonal der AUA („KV-Bord“) normierte Einschränkung des Entlassungstatbestands der Dienstunfähigkeit nach § 27 Z 2 AngG auf den vom Dienstnehmer verschuldeten Entzug der behördlichen Erlaubnis zur Ausübung seiner im Dienstvertrag bedungenen Dienste ist zulässig.

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