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Bei Beurteilung des ausgewogenen Gesamtprogramms sind alle Fernsehprogramme des ORF einzubeziehen.

3. VwGH – Administrativrecht16 RundfunkSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7439Jus-Extra VwGH-A 2022, 37 Heft 420 v. 7.9.2022

§ 4 Abs 3 ORF-G

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