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Aliquotierung nicht monatlich anfallender Zahlungen beim Wohnbedarf.

3. VwGH – Administrativrecht68 SozialrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7451Jus-Extra VwGH-A 2022, 40 Heft 420 v. 7.9.2022

§ 13 Abs 2 NÖ SAG

Es begegnet keinen Bedenken, den gemäß § 13 Abs 2 NÖ SAG für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand dahin zu berücksichtigen, dass nicht monatlich anfallende (im Sinn von: zu bezahlende) Wohnaufwände beim monatlichen Wohnbedarf aliquot eingerechnet werden.

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