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Beischaffung des Gerichtsaktes nicht mehr „behördenintern“ für die Staatsanwaltschaft.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5686Jus-Extra OGH-St 2022, 12 Heft 420 v. 7.9.2022

§ 91 Abs 2 StPO

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