§ 324 Abs 4 ASVG
Eine Legalzession nach § 324 Abs 4 ASVG setzt voraus, dass die renten- bzw pensionsberechtigte Person im Sinn einer „24-Stunden-Rundumbetreuung“ untergebracht ist. Demnach insbesondere auch mit Nahrungsmitteln, Medikamenten etc voll versorgt wird.
OGH, 25.11.2021, 3 Ob 113/21w