§ 15 Abs 1 VwGG
Die Beratungen und Abstimmungen der Senate des VwGH gemäß § 15 Abs 1 VwGG sind nicht öffentlich. Für eine Ausfolgung des Protokolls gibt es daher keine gesetzliche Grundlage.
VwGH, 17.05.2022, Ra 2021/09/0264
§ 15 Abs 1 VwGG
Die Beratungen und Abstimmungen der Senate des VwGH gemäß § 15 Abs 1 VwGG sind nicht öffentlich. Für eine Ausfolgung des Protokolls gibt es daher keine gesetzliche Grundlage.
VwGH, 17.05.2022, Ra 2021/09/0264