vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung.

5. OGH – Zivilsachen20.04 Erb- und PflichtteilsrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7036Jus-Extra OGH-Z 2022, 17 Heft 420 v. 7.9.2022

§ 1478 ABGB, § 1487a ABGB, § 1487 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015

§ 1487 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 und § 1487a ABGB sind nicht auf Ansprüche anzuwenden, die sich aus dem konstitutiven Anerkenntnis eines sonst nicht bestehenden Pflichtteilsanspruchs ergeben. Solche Ansprüche verjähren nach § 1478 ABGB in 30 Jahren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte