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Verjährungsfrist für Rentenansprüche.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7034Jus-Extra OGH-Z 2022, 17 Heft 420 v. 7.9.2022

§ 1497 ABGB, § 1480 ABGB

Die Verjährungsfrist für Rentenansprüche, die während des anhängigen Feststellungsprozesses noch nicht geltend gemacht wurden, beginnt mit Eintritt der Rechtskraft des Feststellungsurteils (neu) zu laufen.

OGH, 25.01.2022, 4 Ob 124/21w

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