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Privatwirtschaftliches Bieterverfahren ist keine freiwillige Feilbietung.

3. VwGH – Administrativrecht80 Land und ForstwirtschaftSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7421Jus-Extra VwGH-A 2022, 33 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 21 Sbg GVG 2001

Der Tatbestand der „freiwilligen Feilbietung eines Grundstückes“ iSd § 21 Sbg GVG 2001 ist nicht erfüllt, wenn die Feilbietung abseits der Bestimmungen der Notariatsordnung [hier: durch ein „Bieterverfahren“ der Verkäuferin] vorgenommen wird.

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