Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen.
7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia SchmollJus-Extra EuGH 2022/911Jus-Extra EuGH 2022, 15 Heft 419 v. 21.7.2022
Art 12 der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz