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Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen.

7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia SchmollJus-Extra EuGH 2022/911Jus-Extra EuGH 2022, 15 Heft 419 v. 21.7.2022

Art 12 der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz

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