§ 48 Abs 4 Z 3 AWG 2002
Ein subjektives Recht (des Inhabers einer vereinfachten Bodenaushubdeponie) auf Nichtbestellung oder Abberufung einer Deponieaufsicht und Eigenkontrolle durch die Behörde wird mit der Einräumung von Ermessen an die Behörde nicht ausgedrückt.

