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Kein subjektives Recht auf Abberufung einer Deponieaufsicht.

3. VwGH – Administrativrecht83 UmweltschutzSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7426Jus-Extra VwGH-A 2022, 34 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 48 Abs 4 Z 3 AWG 2002

Ein subjektives Recht (des Inhabers einer vereinfachten Bodenaushubdeponie) auf Nichtbestellung oder Abberufung einer Deponieaufsicht und Eigenkontrolle durch die Behörde wird mit der Einräumung von Ermessen an die Behörde nicht ausgedrückt.

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