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Ausfertigung des Urteils bei dauerhafter Verhinderung des Richters.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5676Jus-Extra OGH-St 2022, 9 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 270 StPO, § 14 Kaiserliche Verordnung vom 14. Dezember 1915 über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers, § 15 Kaiserliche Verordnung vom 14. Dezember 1915 über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers

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