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Anwaltszwang, Mängelbehebung, Fristen, Formerfordernisse, Vertreter, Einvernehmen.

2. Verfassungsgerichtshof10 VerfassungsrechtMag. Mirha Karahodžić , Dr. Valerie Trofaier-LeskovarJus-Extra VfGH 2022/6396Jus-Extra VfGH 2022, 52 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 85 Abs 2 ZPO, § 5 EIRAG, § 7 Abs 2 VfGG, § 18 VfGG, § 35 VfGG

Zurückweisung des Antrages auf Verlängerung der Frist für die Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten österreichischen Rechtsanwalt oder einen Einvernehmensanwalt, da eine Erstreckung der Frist gemäß § 85 Abs 2 ZPO iVm § 35 VfGG nicht zulässig ist.

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