§ 43 Abs 2 BDG, § 26 PVG
Nicht jeder Verstoß gegen Dienstpflichten außerhalb der engsten Dienstaufgaben ist als außerdienstliches Freizeitverhalten zu bewerten (hier: WhatsApp-Nachrichten mit Beschimpfung anderer Kollegen an Personalvertreter).
§ 43 Abs 2 BDG, § 26 PVG
Nicht jeder Verstoß gegen Dienstpflichten außerhalb der engsten Dienstaufgaben ist als außerdienstliches Freizeitverhalten zu bewerten (hier: WhatsApp-Nachrichten mit Beschimpfung anderer Kollegen an Personalvertreter).
