vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschimpfung in WhatsApp-Nachrichten: keine Verschwiegenheitspflicht des Personalvertreters.

3. VwGH – Administrativrecht63 DienstrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7416Jus-Extra VwGH-A 2022, 32 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 43 Abs 2 BDG, § 26 PVG

Nicht jeder Verstoß gegen Dienstpflichten außerhalb der engsten Dienstaufgaben ist als außerdienstliches Freizeitverhalten zu bewerten (hier: WhatsApp-Nachrichten mit Beschimpfung anderer Kollegen an Personalvertreter).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte