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Keine Anschlusspflicht für „Arealversorger“.

3. VwGH – Administrativrecht58 EnergierechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7409Jus-Extra VwGH-A 2022, 30 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 3 Abs 1 Z 2 K-ElWOG, § 45 K-ElWOG

Ein Immobilieneigentümer, der seinen Mietern Elektrizität über seine eigenen Leitungen zur Verfügung stellt („Arealversorger“), ist nicht als Endverbraucher anzusehen.

VwGH, 04.04.2022, Ro 2018/04/0016

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