§ 3 Abs 1 Z 2 K-ElWOG, § 45 K-ElWOG
Ein Immobilieneigentümer, der seinen Mietern Elektrizität über seine eigenen Leitungen zur Verfügung stellt („Arealversorger“), ist nicht als Endverbraucher anzusehen.
VwGH, 04.04.2022, Ro 2018/04/0016
§ 3 Abs 1 Z 2 K-ElWOG, § 45 K-ElWOG
Ein Immobilieneigentümer, der seinen Mietern Elektrizität über seine eigenen Leitungen zur Verfügung stellt („Arealversorger“), ist nicht als Endverbraucher anzusehen.
VwGH, 04.04.2022, Ro 2018/04/0016