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Folgeantrag nach Enthebung des bestellten Rechtsanwaltes.

3. VwGH – Administrativrecht27 RechtspflegeSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7396Jus-Extra VwGH-A 2022, 28 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 10 Abs 3 RAO

Eine mit Bescheid erfolgte, auf fehlende Zahlungsfähigkeit bzw -willigkeit der Partei gestützte Enthebung des nach § 10 Abs 3 RAO vom Ausschuss der Rechtsanwaltskammer bestellten Vertreters begründet für den Folgeantrag der Partei res iudicata, solange keine Änderung des relevanten Sachverhalts vorliegt.

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