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Der Verfall ist keine Strafe – Anwendung §§ 43 ff StGB ausgeschlossen.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5664Jus-Extra OGH-St 2022, 7 Heft 418 v. 21.6.2022

§ 20a StGB, § 43 StGB, § 44 StGB, § 45 StGB

Der Verfall ist keine (Schuld voraussetzende) Strafe, sondern eine vermögensrechtliche Maßnahme eigener Art, sodass eine Anwendung der §§ 43 ff StGB von vornherein nicht in Betracht kommt.

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