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Innergemeindlicher Instanzenzug bei Bewilligung zur Straßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken.

3. VwGH – Administrativrecht90 StraßenverkehrHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7388Jus-Extra VwGH-A 2022, 26 Heft 418 v. 21.6.2022

§ 82 StVO

Da in der StVO der innergemeindliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen ist, besteht ein solcher auch für die – dem eigenen Wirkungsbereich der Stadt Wien übertragenen – Bewilligungen nach § 82 StVO.

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