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Betreiber einer Video-sharing-Plattform.

5. OGH – Zivilsachen29.06 UrheberrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7002Jus-Extra OGH-Z 2022, 12 Heft 418 v. 21.6.2022

Art 3 Abs 1 EG-RL 2001/29/EG – Info-Richtlinie 32001L0029

Ein Betreiber einer Video-sharing- oder Sharehosting-Plattform (hier: YouTube) nimmt grundsätzlich keine „öffentliche Wiedergabe“ von Inhalten vor, die Nutzer rechtswidrig öffentlich zugänglich machen.

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