vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfall und Zuordnung zu den einzelnen schuldig Gesprochenen.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5665Jus-Extra OGH-St 2022, 8 Heft 418 v. 21.6.2022

§ 17 FinStrG

SM: 5665 Im FinStrG stellt der Verfall – wie im Übrigen schon aus der Überschrift zu § 17 FinStrG sowie dem Wortlaut des § 17 Abs 1 FinStrG hervorgeht – eine (Neben-)Strafe dar. Als solche muss er einzelnen schuldig Gesprochenen konkret zugeordnet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte