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Vorverurteilung in einer früheren Erledigung kann Befangenheit des Richters erzeugen.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5672Jus-Extra OGH-St 2022, 8 Heft 418 v. 21.6.2022

§ 43 Abs 1 Z 3 StPO, Art 6 Abs 1 EMRK

Dass ein Richter ein gegen Beteiligte anhängig gewesenes Strafverfahren erledigt hat, ist nicht per se geeignet, seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu setzen.

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