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Angeklagte, Zeugen und Maskenpflicht.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5671Jus-Extra OGH-St 2022, 8 Heft 418 v. 21.6.2022

§ 238 Abs 2 StPO, § 281 Abs 1 Z 4 StPO

Dass Angeklagte oder Zeugen während ihrer Vernehmungen generell keine (im Zuge der 2020 aufgetretenen COVID-19-Pandemie sogar durch Verordnung vorgeschriebene) Mund- und Nasenschutzmaske tragen dürfen, weil sonst die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage nicht beurteilt werden könne, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

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