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§ 178 StGB umschreibt ein potentielles Gefährdungsdelikt.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5659Jus-Extra OGH-St 2022, 7 Heft 418 v. 21.6.2022

§ 178 StGB

§ 178 StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen.

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