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Verfallene Gegenstände sind exakt zu bezeichnen.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5666Jus-Extra OGH-St 2022, 8 Heft 418 v. 21.6.2022

§ 17 FinStrG

Aus den Regelungen über den Verfall (siehe insb § 17 Abs 2, 3 und 5-7 FinStrG) folgt, dass die für verfallen erklärten Gegenstände im Urteil exakt zu bezeichnen sind.

OGH, 12.01.2022, 13 Os 90/21s
RS0133884

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